Gabelstaplerschein
Erfolgreich Gabelstapler fahren / nach der DGUV Vorschrift 68 und nach der Grundregel 308-001.
Die Berufsgenossenschaften verlangen von jedem, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung.
Zusätzlich verpflichten die Berufsgenossenschaften alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter/innen mindestens einmal jährlich über ihre Arbeit und den auftretenden Gefahren im Umgang mit Gabelstaplern zu unterweisen.
Lehrgangsziel
- Erwerb des Fahrausweises für Flurförderzeuge gemäß DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001
Teilnehmerkreis
- Die Ausbildung richtet sich an zukünftige Gabelstaplerfahrer/innen, die noch keine Kenntnisse im Umgang mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand besitzen
Teilnehmervoraussetzungen
- 18 Jahre (zwischen 16 und 18 Jahren zum Zwecke der betrieblichen Ausbildung möglich. Die Bestimmungen der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften sind zu beachten)
- Gesundheitliche, körperliche, geistige und charakterliche Eignung (ggfls. G25 Untersuchung)
Lehrgangsinhalte
- Rechtliche Grundlagen / Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen / Antriebsarten
- Standsicherheit / Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung / Umgang mit Last
- Sondereinsätze / Verkehrsregeln / Verkehrswege
- Fahrpraxis
Abschluss
- "Theoretische und Praktische" Prüfung
- Fahrausweis Flurförderfahrzeuge (Scheckkartenformat)
Lehrgangskosten (3 Tage) 256,00 € MwSt.-befreit
In den Kosten enthalten: Lehrgangsunterlagen
Termine nach Vereinbarung
Dauer: 1 bis 3 Tage
Information / Termine und Anmeldung unter 0871-97493-170
Hinweis: Dieser Lehrgang kann auf Wunsch auch als Inhouse Schulung durchgeführt werden