Gabelstaplerschein

Erfolgreich Gabelstapler fahren / nach der DGUV Vorschrift 68 und nach der Grundregel 308-001.

Die Berufsgenossenschaften verlangen von jedem, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung.
Zusätzlich verpflichten die Berufsgenossenschaften alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter/innen mindestens einmal jährlich über ihre Arbeit und den auftretenden Gefahren im Umgang mit Gabelstaplern zu unterweisen.

Lehrgangsziel

  • Erwerb des Fahrausweises für Flurförderzeuge gemäß DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001

Teilnehmerkreis

  • Die Ausbildung richtet sich an zukünftige Gabelstaplerfahrer/innen, die noch keine Kenntnisse im Umgang mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand besitzen

Teilnehmervoraussetzungen

  • 18 Jahre (zwischen 16 und 18 Jahren zum Zwecke der betrieblichen Ausbildung möglich. Die Bestimmungen der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften sind zu beachten)
  • Gesundheitliche, körperliche, geistige und charakterliche Eignung (ggfls. G25 Untersuchung)

Lehrgangsinhalte

  • Rechtliche Grundlagen / Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen / Antriebsarten
  • Standsicherheit / Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfung / Umgang mit Last
  • Sondereinsätze / Verkehrsregeln / Verkehrswege
  • Fahrpraxis

Abschluss

  • "Theoretische und Praktische"  Prüfung
  • Fahrausweis Flurförderfahrzeuge (Scheckkartenformat)

Lehrgangskosten (3 Tage)  256,00 € MwSt.-befreit
In den Kosten enthalten: Lehrgangsunterlagen

Termine nach Vereinbarung

Dauer: 1 bis 3 Tage

Information / Termine und Anmeldung unter 0871-97493-170

Hinweis: Dieser Lehrgang kann auf Wunsch auch als Inhouse Schulung durchgeführt werden