• Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zGm
  • max. 8 Sitzplätze (außer dem Fahrer)
  • Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zGm

 

Mindestalter:
18 Jahre nach erfolgreicher Grundqualifikation IHK sowie für Personen während oder nach einer"spezifischen Berufsausbildung" 21 Jahre (beim Direkterwerb)
Vorbesitz einer Klasse:
B
Einschluß von Klassen:
BE, C1, C1E, T sowie DE bei Vorbesitz D
Theoretische Ausbildung a' 90 Minuten:
6 Unterrichte Grundstoff, 10 Unterrichte Zusatzstoff (Klasse C), 4 Unterrichte Zusatzstoff (Klasse CE)
Praktische Unterweisung:
ja bei "C" - "Abfahrtskontrolle" / bei "CE" - "Verbinden und Trennen" (gesetzlich vorgeschrieben)
Praktische Ausbildung a' 45 Minuten:
Genmeinsamer Ausbildungsgang, 14 Sonderfahrten vorgeschrieben (davon: "C": 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt / "CE": 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Beleuchtungsfahrten)
Prüfung:
Theoretische und praktische Prüfung