• Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zGm
  • max. 8 Personen (außer dem Fahrer)
  • zG Anhänger bis 750 kg zGm

 

Mindestalter:
18 Jahre nach erfolgreicher Grundqualifikation IHK sowie für Personen während oder nach einer"spezifischen Berufsausbildung" 21 Jahre (beim Direkterwerb)
Vorbesitz einer Klasse:
B
Einschluß von Klassen:
C1
Theoretische Ausbildung a' 90 Minuten:
6 Unterrichte Grundstoff, 10 Unterrichte Zusatzstoff (Klasse C)
Praktische Unterweisung:
ja "Abfahrtskontrolle" (gesetzlich vorgeschrieben)
Praktische Ausbildung a' 45 Minuten:
Erweiterung von B auf C, 10 Sonderfahrten vorgeschrieben (davon 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Beleuchtungsfahrten)
Prüfung:
Theoretische und praktische Prüfung