• Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zGm

 

Mindestalter:
18 Jahre nach erfolgreicher Grundqualifikation IHK sowie für Personen während oder nach einer"spezifischen Berufsausbildung" 21 Jahre (beim Direkterwerb)
Vorbesitz einer Klasse:
C
Einschluß von Klassen:
BE, C1E, T sowie DE bei Vorbesitz D
Theoretische Ausbildung a' 90 Minuten:
6 Unterrichte Grundstoff, 4 Unterrichte Zusatzstoff (Klasse CE)
Praktische Unterweisung:
ja "Verbinden und Trennen" (gesetzlich vorgeschrieben)
Praktische Ausbildung a' 45 Minuten:
Erweiterung von C auf CE, 10 Sonderfahrten vorgeschrieben (davon: 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Beleuchtungsfahrten)
Prüfung:
Theoretische und praktische Prüfung