• Kraftfahrzeuge bis max. 3,5 t zGm
  • max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrer)
  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn die zGm der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht überschreitet

 

Mindestalter:
18 Jahre (begleitetes Fahren ab 17 - BF 17)
Anmeldung:
frühestens 6 Monate vor Mindestalter
Vorbesitz einer Klasse:
nein
Einschluß von Klassen:
AM / L
Theoretische Ausbildung a' 90 Minuten:
12 Unterrichte plus 2 Zusatzunterrichte: bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse (außer Mofa) nur 6 Unterrichte plus 2 Zusatzunterrichte
Praktische Ausbildung a' 45 Minuten:
12 Sonderfahrten vorgeschrieben (davon 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Beleuchtungsfahrten)
Prüfung:
Theoretische und praktische Prüfung