• zGm Anhänger über 750 kg
  • Die zGm von Zugfahrzeug und Anhänger darf 4250 kg nicht überschreiten
Mindestalter:
18 Jahre (oder begleitetes Fahrenab 17 - BF 17)
Vorbesitz einer Klasse:
B
Einschluß von Klassen:
nein / Zuteilung der Schlüsselzahl "96"
Theoretische Ausbildung:
Schulung von 2,5 Stunden
Praktische Ausbildung:
Praxisbezogene Schulung von 3,5 Stunden, Fahrparktische Ausbildung im Realverkehr 1,0 Stunde
Prüfung:
Keine Prüfung erforderlich
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