• Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 40 km/h
  • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis max. bbH von 25 km/h

 

Mindestalter:
16 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
nein
Einschluß von Klassen:
nein
Theoretische Ausbildung a' 90 Minuten:
12 Unterrichte plus 2 Zusatzunterrichte: bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse (außer Mofa) nur 6 Unterrichte plus 2 Zusatzunterrichte
Praktische Ausbildung:
entfällt
Prüfung:
nur theoretische Prüfung