• Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 60 km/h
  • für Fahrer/innen unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h / auch mit Anhänger
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bbH max. 40 km/h

 

 

Mindestalter:
16 Jahre bbH 40 km/h, 18 Jahre bbH 60 km/h
Vorbesitz einer Klasse:
nein
Einschluß von Klassen:
AM und L
Theoretische Ausbildung a' 90 Minuten:
12 Unterrichte plus 6 Zusatzunterrichte: bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse (außer Mofa) nur 6 Unterrichte plus 6 Zusatzunterrichte
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung und praktische Unterweisung am Fahrzeug / "Abfahrtskontrolle" bzw. "Verbinden und Trennen"
Prüfung:
Theoretische und praktische Prüfung