• Alle Fahrzeugkombinationen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zGm bis zu 3,5 t
  • zGm Anhänger über 750 kg, aber max. 3500 kg

 

Mindestalter:
18 Jahre (oder begleitendes Fahren mit 17 - BF 17)
Vorbesitz einer Klasse:
B
Einschluß von Klassen:
nein
Theoretische Ausbildung:
nein - keine Prüfung erforderlich
Praktische Ausbildung a' 45 Minuten:
5 Sonderfahrten vorgeschrieben (davon 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Beleuchtungsfahrt), Verbinden und Trennen
Prüfung:
Fahrpraktische Prüfung / Verbinden und Trennen